Beiträge an ausländische Vorsorgepläne zum steuerlichen Abzug zugelassen

In der Schweiz werden unter folgenden Bedingungen ausländische Vorsorgepläne zum Abzug zugelassen:

  • Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
  • Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge oder Säule 3a vergleichbar.
  • Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
  • Es handelt sich um eine kollektive und nicht um eine Einzelvorsorge.

Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.