Neues Aktienrecht: Prüfung durch einen Revisor bei Kapitalverlust
Mit dem neuen Aktienrecht wurden die Pflichten bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung sowohl für den Verwaltungsrat (VR) als auch für die Revisionsstelle verschärft. Neu müssen Gesellschaften ohne Revisionsstelle, d.h. mit Opting-out, bei denen ein Kapitalverlust vorliegt, die letzte Jahresrechnung vor der Genehmigung durch die Generalversammlung einer eingeschränkten Revision unterziehen. Der Verwaltungsrat muss einen […]