Deklaration Arbeitgeber

Die Arbeitgeber haben neu in Ziffer 15 des Lohnausweises 2016 das pro­zentmässige Ausmass der Aussendiensttätigkeit der Mitarbeitenden mit Ge­schäftsfahrzeug, z.B. Handelsreisende, Kundenberater, Monteure usw. zu be­scheinigen.

Entsteht durch die jährliche, genaue Ermittlung des Anteils Aussendienst eine übermässige Belastung für den Arbeitgeber, dann kann der Aussendienst auch anhand von Pauschalen deklariert werden. Im Lohnausweis ist unter Ziffer 15 (Bemerkungen) der Vermerk anzubringen: „Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste“. Die Steuerverwaltung hat dazu eine Mit­teilung publiziert, wo die Pauschalsätze gemäss Berufsgruppe aufgelistet sind.

(Quelle: Mitteilung-002-D-2016-d vom 15. Juli 2016)