Einkommen aus Entschädigung für Photovoltaikanlage

Einkommen aus Entschädigung für Photovoltaikanlage

Erhält ein Steuerpflichtiger Entschädigungen für den Strom aus seiner Photo­vol­taikanlage, so stellt dies Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Es spielt dabei keine Rolle, ob die steuerpflichtige Person vorher eine Subvention dafür erhalten hat. (Quelle: Kantonsgericht FR)