Erben schulden unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen
Verschweigt eine Person Vermögenswerte und bezieht sie zu Unrecht Ergänzungsleistungen, dann müssen die Erben diese Ergänzungsleistungen zurückbezahlen. Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen. (Quelle: BGE 9C/321/2020 vom 2.7.2021)