Erben schulden unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen

Verschweigt eine Person Vermögenswerte und bezieht sie zu Unrecht Ergänzungs­leistungen, dann müssen die Erben diese Ergänzungsleistungen zurückbezahlen. Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen. (Quelle: BGE 9C/321/2020 vom 2.7.2021)