Ferienanspruch bei Stellenantritt

Immer wieder kommt es zu Diskussionen zwischen Mitarbeitenden und Ar­beit­gebern bezüglich des Ferienanspruchs bei Stellenantritt.

Hat der Mitarbeitende 4 Wochen Ferien zugute, dann ist es rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber ihm erst nach einem halben Jahr zwei Wochen Ferien ge­währt. Oft wird auch vergessen, dass laut Gesetz der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmt.