Feuerwehreinsatz-Kosten bezahlt der Grundeigentümer

In Rapperswil-Jona stürzten während eines Unwetters morsche Bäume eines privaten Grundstücks auf die Strasse. Die örtliche Feuerwehr rückte aus, zer­kleinerte die Bäume und befreite die Strasse vom Holz.

Die Rechnung von CHF 680 von der Feuerwehr erhielt der Grundeigentümer des Grundstücks. Er war damit nicht einverstanden, da seiner Meinung nach die Gemeinde für den Stras­sen­unterhalt zuständig sei.

Das Bundesgericht entschied schlussendlich, dass aufgrund der Gesetzes­formulierung es sich hier um Sicherungs- und Behebungsmassnahmen gehandelt hat. Diese seien im Unterschied zu Elementarschadenfällen kostenpflichtig. (Quelle: BGE 2C_560/2019 vo 22.8.19)