Kein Eigenmietwert bei ungenutzter Liegenschaft aus Erbschaft

Ein Eigenmietwert fällt an, wenn der Eigentümer die Liegenschaft selber nutzt. Steuerpflichtige, die eine Liegenschaft geerbt haben und diese leer stehen lassen um sie zu verkaufen, brauchen keinen Eigenmietwert anzugeben. (Quelle: Ver­wal­tungs­gericht Basel-Stadt, 7.11.2019)