Keine Auskunftspflicht über Finanzen nach Scheidung

Gemäss Zivilgesetzbuch ist jeder Ehegatte berechtigt, «vom andern Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden zu ver­langen». Ein ge­schiedener Ehegatte wollte zwei Jahre nach der Scheidung Auskunft über das Einkommen der Ex-Ehefrau.

Das Bundesgericht entschied: Das Recht auf Auskunft nach der Scheidung gibt es nicht. (Quelle: BGE 5A_295/2016 vom 23.2.2017)