Keine Auskunftspflicht über Finanzen nach Scheidung
Gemäss Zivilgesetzbuch ist jeder Ehegatte berechtigt, «vom andern Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden zu verlangen». Ein geschiedener Ehegatte wollte zwei Jahre nach der Scheidung Auskunft über das Einkommen der Ex-Ehefrau.
Das Bundesgericht entschied: Das Recht auf Auskunft nach der Scheidung gibt es nicht. (Quelle: BGE 5A_295/2016 vom 23.2.2017)