Klimaschutz und Mehrwertsteuer: ein neues Bundesgerichtsurteil

Das Bundesgericht hat ein Urteil zu den Emissionsminderungszertifikaten gefällt:

Der Umsatz aus dem Verkauf der Typen CER und VER ist nicht mehr ein ausgenommener Umsatz.

Der Verkauf dieser Typen an inländische Gegenparteien führt neu zu steuerbarem Umsatz. Der Verkauf an eine ausländische Gegenpartei führt neu zu befreitem Umsatz.

Der Kauf  der Typen CER und VER von ausländischen Gegenparteien an eine inlän­dische Gegen­partei führt neu zu Bezugsteuer.

Die Mehrwertsteuer-Info wird dementsprechend angepasst. Für die Vergangenheit besteht kein Handlungsbedarf. (Quelle: BGE 2C_488/2017 vom 9.4.2019