Neue Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Seit 1. November 2020 gelten für die Arbeits- und Ruhezeiten neue Bestim­mungen. Die wichtigsten Änderungen sind:

Neu wird ausdrücklich geregelt, wie die Anrechnung der Arbeitszeit bei der Hin- und Rückreise im Rahmen von Dienstreisen ins Ausland erfolgt. Die neu ge­schaffene Bestimmung präzisiert, dass Hin- und Rückreise im Rahmen von Dienstreisen ins Ausland in der Nacht, an Sonntagen oder an gesetzlichen Feier­tagen zwar bewilligungsfrei erfolgen können, es sich dabei aber um reguläre Arbeitszeit handelt. Entsprechend sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes be­züglich Lohn- und Zeitzuschlägen und zu den Ersatzruhezeiten einzuhalten.

Weiter wird in der angepassten Verordnung präzisierend klargestellt, dass die Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr läuft.

Das SECO hat eine Wegleitung dazu publiziert, die hier heruntergeladen werden kann.