Neue UVG-Prämien seit 1.1.2020

Neue UVG-Prämien seit 1.1.2020

Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung wurden per 01.01. 2020 erhöht. Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung, des­halb besteht kein Kündigungsrecht. Die neuen Prämiensätze der UVG-Police müssen in der Lohnbuchhaltung und bei den Lohnabrechnungen angepasst werden.