Rentenbezug bei der AHV muss angemeldet werden

Viele ältere Arbeitnehmende gehen davon aus, dass die AHV-Renten automatisch bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt werden. Da die AHV aber eine Ver­sicherung ist, muss das Ereignis – der Eintritt ins Rentenalter – der Ver­siche­rung gemeldet werden. Der Anspruch auf die Rente entsteht am ersten Tag des Monats nach dem entsprechenden Geburtstag. Die Bearbeitung dauert unter Umständen einige Monate, daher ist es ratsam, sich im voraus bei der zuständigen Aus­gleichskasse anzumelden.

Wie hoch die ungefähre Rente sein wird, kann online berechnet werden: http://bit.ly/2SzAbtq. Ebenfalls kann schriftlich eine Anfrage gestellt werden, die kostenlos beantwortet wird.