Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 1. Januar 2022

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versiche­rungen und ihren Kunden. Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte. 

  • Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Verträge mit einer langen Laufzeit können nun nach drei Jahren – und danach jährlich – gekündigt werden. E-Mail, SMS oder Whatsapp genügen für eine Kündigung.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. 
  • Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich. 

Für bereits bestehende Verträge gelten nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit per E-Mail, SMS oder Whatsapp zu kündigen. Die anderen Regeln gelten nur für neue Verträge.