Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 1. Januar 2022
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte.
- Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Verträge mit einer langen Laufzeit können nun nach drei Jahren – und danach jährlich – gekündigt werden. E-Mail, SMS oder Whatsapp genügen für eine Kündigung.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht.
- Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich.
Für bereits bestehende Verträge gelten nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit per E-Mail, SMS oder Whatsapp zu kündigen. Die anderen Regeln gelten nur für neue Verträge.