Stellenmeldepflicht seit 1.1.2020

Der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten sinkt ab 1.1.2020 wie vorge­sehen von 8 auf 5 Prozent der Arbeitslosenquote. In der Liste der Berufsarten ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind. www.arbeit.swiss bietet einen online-Check, ob eine Stelle meldepflichtig ist.