Themenkreis „Kurzarbeitsentschädigung für Inhaber“

Gibt es auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Inhaber von Kleinunternehmen? Kann bei Inhabern/Gesellschaftern zumindest ein Teil des Lohnes für ihre operative Tätigkeit für Kurzarbeit angemeldet werden ?

Wer einen Betrieb selber führt, kann für sich keine Kurzarbeit beantragen, auch für Familienmitglieder nicht, höchstens für unbefristet Angestellte. Der Bundesrat hat zwar zehn Milliarden Franken Soforthilfe für KMU gesprochen. „Kleingewerbler“ und Einzelunternehmen müssen sich allerdings noch gedulden. Der Bundesrat will bis am 20. März 2020 informieren, wie mit den Betroffenen verfahren wird. Grundsätzlich will man eine Milliarde Franken für solche Härtefälle reservieren.