Vergütungszins für Rückerstattungen und Verzugszins 4,0 Prozent ab 1.1.2022

Das Eidgenössische Finanzdepartement vereinheitlicht Rückerstattungs- und Ver­zugszinssätze auf Abgaben und Steuern. Ab 1. Januar 2022 beträgt der ein­heitliche Satz für den Vergütungszins für Rückerstattungen und den Ver­zugszins 4,0 Prozent. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bleibt bei 0,0 Prozent. (Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung)