Meldepflicht von Aktien ernst nehmen

Seit Juli 2015 sind Erwerberinnen und Erwerber von Inhaberaktien eines nicht börsenkotierten Unternehmens verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der Ge­sellschaft zu melden. Sie müssen ihre Identität und die Anzahl der erwor­benen Aktien angeben.

Oft wird bei kleineren Unternehmen diese Pflicht vergessen. Die Folgen davon sind, dass ein Aktionär, der seiner Meldepflicht nicht nachkommt, nicht an der Generalversammlung teilnehmen und auch sein Stimmrecht nicht ausüben darf. Auch darf er keine Dividenden erhalten.

Wenn ein Aktionär, der sich nicht rechtmässig gemeldet hat, trotzdem mit ab­stimmt oder Dividenden bezieht, können die Entscheidungen der Gene­ral­versammlung annulliert werden und die Aktionäre, die unberechtigt Dividenden bezogen haben, müssen diese zurückzahlen.

Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat des Unternehmens persönlich zur Ver­ant­wortung gezogen und gerichtlich belangt werden.