Neue Finanzierung der Berufsbildung ab 1.1.2018

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bun­desbeitrag maximal 9’500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10’500 Fran­ken. Die Bestimmung gilt ab 1. Januar 2018. Diese Neuerung ist nicht nur für Personen relevant, die solche Ausbildungen absolvieren, sondern auch für deren Ar­beitgeber, wenn sich diese an den Kosten beteiligen.

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus. Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
  • Die Kursteilnehmer bezahlen die Kursgebühren vorgängig selbst. Die Rechnungen und die Zahlungsbestätigungen des Kursanbieters müssen auf den Namen der antragstellenden Person lauten.
  • Im Anschluss an den vorbereitenden Kurs wird die entsprechende Prüfung abgelegt. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Die antragstellende Person muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Es muss ein Antrag gestellt werden.