Anwaltsfehler kostet einem Unternehmen das Verfahren
Eine Firma versäumte es, den verlangten Kostenvorschuss rechtzeitig zu bezahlen. Sie begründete dies damit, dass ihr früherer Anwalt die entsprechende Mitteilung zu spät weitergeleitet habe. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass Fehler des Anwalts der Firma selbst anzulasten sind. Die Frist wurde deshalb nicht wiederhergestellt, und die Beschwerde wurde abgewiesen. (Quelle: 9C_746/2023 vom 10.3.2025)
