Bonus, Gratifikation & Co.: Wie Sonderzahlungen funktionieren.
Sonderzahlungen umfassen verschiedene Formen von Zusatzzahlungen, die über den regulären Lohn hinausgehen. Dazu gehören
- Der Anteil am Geschäftsergebnis
- Provisionen und
- Gratifikationen.
Anteil am Geschäftsergebnis: Hier erhält die berechtigte Person einen vertraglich festgelegten prozentualen Anteil an einer vordefinierten Kennzahl. Die genauen Parameter werden im Vertrag geregelt, und die berechtigte Person hat das Recht, Einsicht in die Erfolgsrechnung zu verlangen.
Provisionen: Eine Provision ist eine prozentuale Entschädigung, die beim Abschluss eines bestimmten Geschäfts fällig wird. Auch hier sind die Auszahlungsbedingungen vertraglich festgelegt.
Gratifikation: Eine Gratifikation ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Lohn zu einem bestimmten Anlass gewährt wird. Im Gegensatz zu Provisionen oder Lohnbestandteilen hat der Arbeitgeber hier mehr Spielraum: Er kann frei über Höhe, Grund und Zeitpunkt der Auszahlung entscheiden. Zudem kann er die Gratifikation bei Krankheit oder Kündigung kürzen oder verweigern.
Aber Achtung: Wenn der Arbeitgeber die Gratifikation drei Jahre lang ohne Vorbehalt auszahlt, kann daraus ein Anspruch entstehen, selbst wenn im Vertrag steht, dass die Zahlung freiwillig ist. Das nennt man „konkludentes Verhalten“: Durch die regelmässige Zahlung entsteht eine Erwartungshaltung, und die freiwillige Zahlung wird zur Pflicht.
Unterschiede zwischen den Vergütungsformen
- Lohn, Provision und Anteil am Geschäftsergebnis sind vertraglich geregelt und stehen in direktem Zusammenhang mit erbrachten Leistungen.
- Gratifikationen sind freiwillig und nicht an konkrete Leistungen gebunden. Sie gelten nur dann als echte Gratifikation, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen und die Zahlung nicht im Voraus festgesetzt wurde.
13. Monatslohn: Der 13. Monatslohn ist kein freiwilliges Dankeschön, sondern ein vertraglich festgelegter Lohnbestandteil. Bei Austritt besteht ein Anspruch auf eine anteilige Auszahlung.
Bonus: Der Begriff „Bonus“ ist gesetzlich nicht definiert. Ob es sich um Lohn oder Gratifikation handelt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab:
- Leistungsabhängiger Bonus (z. B. bei Zielerreichung) gilt als Lohn.
- Freiwilliger Bonus (z. B. bei Dienstjubiläen ohne Vereinbarung) ist eine Gratifikation.
Fazit: Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Vergütung, sondern die Gesamtbetrachtung der Vereinbarung. Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, um unerwartete finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.
