Milchbüechli-Rechnung: Gesetzlich erlaubt, praktisch oft ungenügend
Theoretisch dürfen kleine Unternehmen, Vereine oder Stiftungen mit tiefen Umsätzen oder ohne Handelsregisterpflicht ihre Finanzen stark vereinfacht erfassen: nur Einnahmen, Ausgaben und Vermögen notieren. Doch in der Praxis lohnt sich das kaum. Warum?
1. Steueramt und Banken wollen mehr: Steuerbehörden fordern oft Angaben zu Abschreibungen, Forderungen oder Rückstellungen, um den Gewinn korrekt zu berechnen. Banken verlangen für Kredite meist eine vollständige Bilanz, die Milchbüchli-Rechnung reicht da nicht.
2. Mehr Übersicht, weniger Risiko: Eine einfache Geldflussrechnung wie die Milchbüchli-Rechnung ist, zeigt z. B. nicht, ob ein Unternehmen wirklich profitabel ist oder ob bald Liquiditätsengpässe drohen. Eine minimale doppelte Buchhaltung gibt hier mehr Klarheit und spart am Ende oft Steuern, weil alles sauber abgebildet wird.
3. Nachträglicher Aufwand ist teurer: Wer später doch detailliertere Unterlagen braucht, z. B. bei einer Steuerprüfung, zahlt oft mehr für die Nacharbeit, als eine einfache Buchhaltung von Anfang an gekostet hätte.
Fazit: Die Milchbüchli-Rechnung spart zwar kurzfristig Zeit, kann aber steuerliche Nachteile bringen oder bei Finanzierungsgesprächen zum Problem werden. Eine schlanke, aber vollständige Buchhaltung ist meist die bessere Wahl, auch für kleine Betriebe.
