Glücksspiel…
…der Staat spielt mit!
Gewinne aus Glücksspielen sind wie andere Einkommen zu versteuern. Zu den Glücksspielen zählen dabei Lotteriespiele, Sport-Toto-Wetten oder ähnliche Veranstaltungen. Die Gewinne darauf müssen in der Schweiz versteuert werden, unabhängig davon, ob die Gewinne im In- oder im Ausland erzielt wurden. Einzige Ausnahme: Falls der Geldbetrag in einem Schweizer Casino gewonnen wird, muss für den erzielten Gewinn keine Steuern bezahlt werden.
Doppelt besteuert werden Gewinne aus dem Ausland. Erstens muss am Spielort ein Quellensteuerabzug bezahlt werden und zweitens wird der verbleibende Nettogewinn in der Schweiz nochmals mittels Deklaration versteuert. Eine Rückerstattung der durch die ausländische Steuerbehörde zurückbehaltenen Quellensteuern sehen die Doppelbesteuerungsabkommen nicht vor.
Glücklich sind nur diejenigen, die in einem Schweizer Casino gewonnen haben. Hier kann der Gewinn «steuerfrei» mit nach Hause genommen werden, egal wie hoch er ist. Denn die Spielbanken zahlen die Steuern direkt an die Behörde. Dies gilt aber nur für Schweizer Casinos – im Ausland erzielte Gewinne müssen als Einkommen deklariert werden.
Alle Gewinne über 1000 Franken unterliegen der Verrechnungssteuer in Höhe von 35%. Sie kann mittels Deklaration des Gewinnes wieder zurückgefordert werden.