Tierhaltung in Mietobjekten…

…liegt im freien Ermessen des Vermieters

Die Mieterin einer Wohnung stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Ge­nossenschaft ihr nicht grundsätzlich die Tierhaltung verbieten könne. Sie ge­langte mit dieser Klage vor das Obergericht, welches gegen sie entschied. Das Ge­­richt kommt zum Schluss, dass der Vermieter ihr die Zustimmung zur Hun­dehaltung ohne Begründung verweigern kann.

(Quelle: Zürcher Obergericht, Urteil PD140011 vom 16.6.2015, Artikelfoto: © DoraZett Photography – Fotolia.com)