Unfallversicherung ab 01.01.2016
Versicherungsschutz in der freiwilligen Unfall-Versicherung bleibt erhalten
Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Sie können aber der freiwilligen Unfallversicherung beitreten, und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind.
Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst.
Für Selbständigerwerbende liegt er neu bei Fr. 66’690 und bei Fr. 44’460 für mitarbeitende Familienmitglieder.
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