Betrunkener Mitarbeiter – wer haftet?

Betrunkener Mitarbeiter im Geschäftsfahrzeug – wer haftet?

Im Rahmen des neuen Strassenverkehrsgesetzes wurden die Versicherungen verpflichtet, Regress auf den Versicherten oder den Versicherungsnehmer in folgenden Fällen zu nehmen:

  • Fahren in angetrunkenem/fahrunfähigen Zustand
  • massive Geschwindigkeitsdelikte.

So kann der Rückgriff der Versicherung vertraglich nicht mehr voll­um­fänglich ausgeschlossen werden und kann auch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer des Geschäftsfahrzeugs treffen.

Um sich als Arbeitgeber vor einem Regress (teilweise) zu schützen, muss der Arbeitgeber sich schadlos halten mit einem Regressrecht auf den Arbeit­neh­men­den, am besten schriftlich mit dem Mitarbeitenden vereinbart.

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