Eigenmietwert: Wie Wohneigentümer steuerlich am meisten herausholen

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist frühestens auf den 1. Januar 2028 zu erwarten. Bis dahin muss der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuert werden, gleichzeitig können aber die heutigen Abzugsmöglichkeiten wie z.B. Schuldzinsen und Unterhalt, noch voll genutzt werden.

Solange der Schuldzinsenabzug noch existiert, kann es sich lohnen, eher etwas höhere Hypotheken zu halten; nach der Reform wird dagegen eine tiefere Verschuldung attraktiver, sodass Amortisationen mehr Sinn machen.

Grössere Renovationen und Unterhaltsarbeiten sollten, wenn möglich, vor dem 31.12.2027 ausgeführt werden, damit die entsprechenden Abzüge noch geltend gemacht werden können.

Wer Sanierungen plant, sollte frühzeitig mit Handwerkern sprechen und prüfen, ob sich ein Vorziehen in die Übergangsphase lohnt.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig die eigene Hypothekarstrategie und anstehende Renovationen zu analysieren und allenfalls Amortisationen oder Rückzahlungen der Hypothek zu planen, um steuerlich optimal von der Übergangszeit zu profitieren.