Ersatz der 6-stelligen MwSt-Nummer…
…durch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
Seit dem 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) in Kraft. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt, damit der Datenverkehr, die administrativen Abläufe sowie statistische Auswertungen auf einfache und sichere Art erfolgen können.
Das UID-Register wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführt.
Die Einführung dieser Identifikationsnummer hat direkte Auswirkungen auf das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen, da die UID-Nummer die 6-stellige MWST-Nummer ersetzt.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der Sie wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen konnten.
Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Sie nur noch die neue UID-Nummer verwenden.
Dies gilt nicht nur für den Verkehr mit der Hauptabteilung MWST, sondern für Ihren gesamten Geschäftsverkehr.
Denken Sie rechtzeitig an die Ergänzung Ihrer Geschäftspapiere, an die Programmierung Ihrer Registrierkasse, an die Anpassung Ihrer EDV-gestützten Auftragsabwicklung, etc.
Sie finden die neue UID-Nummer auf ihrem aktuellen MwSt-Abrechnungsformular!