Facebook gilt als öffentlich

Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte einen Angeklagten wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung. Der Tatbestand setzt voraus, dass die An­dro­hung der Gefahr öffentlich ist. Der Angeklagte argumentierte, die Äusse­rungen auf seinem Facebook-Profil seien privat. Das Obergericht beurteilte das anders. Privat sind Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis oder in einem an­deren, durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld. Das war bei diesem Facebook-Account mit 290 Facebook-Freunden nicht mehr der Fall.

Dieses Urteil ist auch in Hinblick auf andere Äusserungen zu berücksichtigen, sei es von einem privaten oder geschäftlichen Profil aus.