Fristlose Entlassung wegen fehlender Arztzeugnisse

Eine Arbeitnehmerin wurde nach einer ordentlichen Kündigung krank und versprach, ein Arztzeugnis einzureichen, tat dies aber zu spät. Später blieb sie erneut krank zu Hause, ohne die Arbeitgeberin darüber zu informieren oder ein neues Zeugnis nachzureichen. Die Arbeitgeberin verlor die Geduld und kündigte fristlos.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung: Kranksein ist kein Kündigungsgrund, aber das wiederholte Verschweigen und verspätete Einreichen der Arztzeugnisse schon. Weil die Arbeitnehmerin ihre Informationspflicht grob verletzte, obwohl sie vorher auf die Konsequenzen hingewiesen worden war, galt das Vertrauen als zerstört. Die fristlose Kündigung war deshalb rechtens. (Quelle: BGE 4A_486/2024 vom 15.1.2025)