Ist eine Ladestation für Elektroautos abzugsfähig?

Die Kosten für die Installation einer Ladestation für Elektroautos sind in vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig, allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Als werterhaltende Massnahme: Wenn die Ladestation im Rahmen von Renovationen oder energetischen Verbesserungen installiert wird, können die Kosten oft als Unterhaltskosten für Liegenschaften vom steuerbaren Einkom­men abgezogen werden.
  • Energetische Sanierung: Einige Kantone und der Bund fördern Massnah­men zur Energieeffizienz. Ladestationen gelten häufig als Teil solcher Mass­nahmen.
  • Nicht abzugsfähig als Privatanschaffung: Wenn die Ladestation rein für den privaten Gebrauch ohne Bezug zur Liegenschaft installiert wird, ist sie in der Regel nicht abzugsfähig.
  • In einigen Kantonen ist die Voraussetzung, dass es sich um eine bidirek­tionale Anlage handelt. Also eine Anlage, die nicht nur dem Betanken des Fahrzeugs dient, sondern in eine Photovoltaik-Lösung für die Liegenschaft eingebunden ist, bei der die Autobatterie auch als Energiespeicher genutzt werden kann.

Da die Regelungen kantonal unterschiedlich sind, lohnt es sich, die kantonalen Steuerinformationen zu prüfen.