Keine Feiertagsvergütung bei fixem Teilzeitpensum

Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Teilzeitpensum zu fixen Arbeitstagen, müssen Feiertage, die nicht auf diese Arbeitstage fallen, nicht bezahlt werden. Denn der Mitarbeiter hätte an diesem Tag sowieso nicht arbeiten müssen. Anders verhält es sich, wenn keine fixen Arbeitstage vereinbart sind. Dann muss der Arbeit­geber den Feiertag entsprechend dem Pensum bezahlten.