MwSt-Neuerungen per 1. Januar 2015
Per 2015 treten zwei Anpassungen der MWSt in Kraft, die massgeblich sind:
Saldosteuersätze: Rund 30 Branchen und Tätigkeiten sind von Änderungen und Präzisierungen betroffen. Die neue Umschreibung einiger Branchen und Tätigkeiten kann zur Folge haben, dass neu ein zweiter Saldosteuersatz anzuwenden ist.
Einige der Änderungen (nicht abschliessend):
- neu gibt es einen speziellen Saldosteuersatz für den Handel mit alkoholischen Getränken, wobei danach unterschieden wird, ob der Einkauf mit oder ohne MWST-Belastung erfolgte;
- der Saldosteuersatz für Architektur- und Ingenieurbüros gilt neu auch für den Umsatz aus der Bauleitung;
- bei Parkplätzen im Freien oder in Unterständen erhöht sich der Saldosteuersatz auf 5.2%;
- von 4.4% auf 6.1% erhöht sich der Saldosteuersatz für Kurierdienste, die mit Velos, Mofas oder Motorrädern unterwegs sind.
Ausländische Leistungserbringer müssen sich ab 1.1.2015 als Mehrwertsteuer-Pflichtige registrieren lassen, wenn sie für mehr als 100’000 Franken Lieferungen in der Schweiz erbringen, auch wenn sie im Rahmen dieser Lieferungen kein Material in die Schweiz einführen.
Bei Verträgen mit ausländischen Lieferanten, die ihre Arbeit 2015 anfangen, ist deshalb zu prüfen, ob sich diese Regelung auf den vereinbarten Preis auswirkt.