Rechnungen in Fremdwährung…

…und deren mehrwertsteuerliche Behandlung führen immer wieder zu Diskussionen, insbesondere aufgrund der von der ESTV pub­lizierten Wechselkurse und dem stark gefallenen Euro-Kurs.

Bei fallenden Fremdwährungskursen wird der Durchschnittskurs durch Steuer­schuldner als zu hoch empfunden, bei steigenden Fremdwährungskursen er­scheint er ihnen als günstig. Über eine längere Zeitspanne betrachtet gleichen sich die Vor- und Nachteile aus.

Jedem Steuerpflichtigen steht es frei, die Fremdwährungen mit dem Devisen-Tageskurs umzurechnen und auf die Anwendung des Durchschnittskurses zu verzichten. Die gewählte Methode muss für die gesamte Steuerperiode an­ge­wendet werden. Welche Methode angewendet wird, entscheidet sich mit der Ein­reichung der ersten Abrechnung.
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