Stellensuche für Kurzaufenthalter

Personen aus dem Ausland, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz beantragen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einführung des freien Per­so­nen­verkehrs verabschiedet, die am 1. April 2015 in Kraft getreten ist.

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