Unfallversicherung ab 01.01.2016

Versicherungsschutz in der freiwilligen Unfall-Versicherung bleibt erhalten

Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Sie können aber der freiwilligen Unfallversicherung bei­treten, und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb ar­bei­ten und nicht obligatorisch versichert sind.

Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst.

Für Selbstän­dig­erwerbende liegt er neu bei Fr. 66’690 und bei Fr. 44’460 für mitarbeitende Fa­milienmitglieder.

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