Rückkaufwerte von Leibrenten versteuern?

Rückkaufwert von Leibrenten versteuern?
Rückkaufwert von Leibrenten versteuern?

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Rückkaufswert einer rückkaufsfähigen Rentenversicherung nicht nur während der Aufschubszeit, sondern auch nach Eintritt des versicherten Ereignisses mit der Vermögenssteuer zu erfassen ist.

Demzufolge kann dieser Rückkaufswert auch als Schuld vom Rentenzahler im Rahmen der Vermögenssteuer abgezogen werden. Beachten Sie dieses Neuerung beim Ausfüllen der Steuererklärung 2012!
(Quelle: BGE 2C_337/2011 vom 1.5.2012)