Warum Vorsorgekapital nach der Auszahlung steuerpflichtig bleibt
Wenn Geld aus der beruflichen Vorsorge ausbezahlt wird, gehört es nicht mehr zur Vorsorge, sondern zum normalen Vermögen der Person. Dieses Vermögen wird wie jedes andere Kapital besteuert, sobald es als Guthaben oder Anlage vorhanden ist. Auch wenn das Geld ursprünglich aus der Vorsorge stammt, bleibt die Steuerpflicht bestehen. Nach der Auszahlung gelten die Gelder wie gewöhnliches Vermögen. (BGE 9C_359/2025 vom 11.10.2025)
