Abschreibungssätze in der Schweiz

Abschreibungen werden in der Regel auf das Anlagevermögen angewendet, das heisst auf Güter, die einem Unternehmen länger als ein Jahr dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Beispiele für Anlagevermögen sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Patente.

Die Höhe der Abschreibungen wird basierend auf der Nutzungsdauer und dem ur­sprüng­lichen Anschaffungswert des Vermögenswerts berechnet. Abschrei­bungen dienen dazu, den tatsächlichen Wert des Vermögenswerts in der Bilanz eines Unternehmens wieder­zugeben, da der Wert von Gütern im Laufe der Zeit auf­grund von Alter, Abnutzung und technischem Fortschritt sinkt.

Abschreibungen werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung aus­ge­wiesen und reduzieren somit den Gewinn eines Unternehmens. Sie haben auch Auswirkungen auf das Eigenkapital, da sie den Buchwert vom Anlagever­mögen reduzieren.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Richtgrössen betreffend steuerlich maxi­mal anerkannten Abschreibungssätzen. Zu berücksichtigen sind weiter kantonale Un­ter­schiede. Die Werte beziehen sich auf die Anwendung der degressiven Abschrei­bungs­methode, das bedeutet die Berechnung der Ab­schreibung auf dem Buchwert.

  • Wohnhäuser (nur Gebäude): 2%
  • Geschäftshäuser (nur Gebäude): 4%
  • Fabriken/Werkstätten/Lagergebäude: 8%
  • Geschäftsmobiliar: 25%
  • Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken: 30%
  • Motorfahrzeuge: 40%
  • Anhänger: 30%
  • Büromaschinen und EDV-Anlagen: 40%
  • Patente/Lizenzen/Goodwill: 40%
  • Werkzeuge: 45%

Bei der linearen Abschreibungsmethode, das heisst der Berechnung der Abschreibungen auf dem Anschaffungswert, werden die aufgeführten Abschreibungs­sätze halbiert.