Mitarbeitende müssen Provisionen an Arbeitgeber abliefern
Ein Mitarbeiter eines Autohändlers vermittelte seinen Kunden nebenbei Versicherungen, wofür er Provisionen von den Versicherungen erhielt. Der Arbeitgeber wusste nichts davon und forderte vom Mitarbeiter die Provisionen heraus, da er die Vermittlung während seiner Arbeitszeit tätigte. Das Bezirksgericht Uster wies die Klage des Autohändlers ab. Das Obergericht des Kantons Zürich sah es anders. Der Arbeitsvertrag […]