Tiefer Lohn, hohe Dividende: Eine Holding schützt nicht automatisch vor AHV-Beiträgen
Viele Unternehmer beziehen einen eher tiefen Lohn und schütten den restlichen Gewinn als Dividende aus. Das ist grundsätzlich zulässig, da auf Dividenden keine AHV-Beiträge erhoben werden, auf Lohn hingegen schon. Die Ausgleichskassen prüfen jedoch, ob der ausbezahlte Lohn im Branchenvergleich angemessen ist. Ist der Lohn offensichtlich zu tief und die Dividende überhöht, kann ein Teil […]
