Spesen müssen geschäftsmässig begründet sein
Reisespesen, Verpflegung und Übernachtungen sind steuerlich vom Ertrag eines Unternehmens abziehbar. Sie müssen geschäftsmässig begründet und plausibel sein. Die Beweislast für diesen Nachweis liegt beim Steuerpflichtigen. Pauschalspesen können nur mit einem Spesenreglement abgerechnet werden, das die Steuerbehörde des Sitzkantons bewilligt hat. Vor allem bei Repräsentationsspesen wie Restaurantbesuche muss der Bezug zum Geschäft nachgewiesen werden können. […]