E-Mail ohne Signatur gilt als Urkunde
Das Bundesgericht hält mit seinem Entscheid fest, dass auch E-Mails ohne Signatur als Urkunden gelten. Gemäss dem Strafgesetzbuch gelten als Urkunden Schriften, die bestimmt und geeignet sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Aufzeichnungen auf Bild- oder Datenträger sind gleichgestellt, wenn sie demselben Zweck dienen. Das Bundesgericht anerkennt, dass E-Mails heute im normalen Geschäftsverkehr […]