Wie werden Renten und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge besteuert?
Renten der beruflichen Vorsorge, wie AHV- und IV-Renten auch, müssen in der Steuererklärung deklariert und als Einkommen zu 100 Prozent versteuert werden. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem speziellen Steuersatz besteuert, oft auch als Vorsorgetarif bezeichnet. Bei der Direkten Bundesteuer beträgt dieser einen Fünftel des ordentlichen Tarifs. Kantonal bestehen […]