Steuerlicher Sonderabzug möglich bei Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Ab dem Steuerjahr 2020 können Unternehmen vom zusätzlichen Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand profitieren. Die Kantone können einen maximal 50%igen Sonderabzug auf den Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Davon haben die meisten Kantone bereits Gebrauch gemacht, wie z.B. AG, BE, GR, OW, SO, SZ, ZG und ZH. Einige Kantone haben die maximale Höhe des Sonderabzugs nicht ausgeschöpft […]
