Überzeit-Entschädigung…
…kann vertraglich nicht wegbedungen werden Überzeit ist durch den vereinbarten Lohn plus eines Lohnzuschlags von mindestens 25 % zu zahlen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, die diese Entschädigung für Überzeit wegbedingt, ist ungültig. Hingegen ist kein Zuschlag zu zahlen, wenn die Überzeitarbeit im Einverständnis mit dem Mitarbeiter innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit von gleicher […]
