Neue Auflagen für AG und GmbH
Käufer von Inhaberaktien müssen in Zukunft den Erwerb, ihre Vor- und Nachnamen bzw. die Firma sowie ihre Adresse innerhalb eines Monats der Gesellschaft melden. Dabei führt bereits der Erwerb auch nur einer einzigen Inhaberaktie zur Meldepflicht. Der Aktionär muss den effektiven Besitz der Inhaberaktie nachweisen und sich zudem mittels Pass, ID oder Führerausweis gegenüber der […]
