Eigenmietwert: Wie Wohneigentümer steuerlich am meisten herausholen
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist frühestens auf den 1. Januar 2028 zu erwarten. Bis dahin muss der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuert werden, gleichzeitig können aber die heutigen Abzugsmöglichkeiten wie z.B. Schuldzinsen und Unterhalt, noch voll genutzt werden. Solange der Schuldzinsenabzug noch existiert, kann es sich lohnen, eher etwas höhere Hypotheken zu halten; nach der […]
