Beiträge an ausländische Vorsorgepläne zum steuerlichen Abzug zugelassen
In der Schweiz werden unter folgenden Bedingungen ausländische Vorsorgepläne zum Abzug zugelassen: Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht. Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge oder Säule 3a vergleichbar. Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt. Es handelt sich um eine kollektive und nicht um eine Einzelvorsorge. Jeder Einzelfall wird […]
