Kein Minus-Einkommen möglich
Ein unselbständig erwerbstätiger Steuerpflichtige tätigte einen Einkauf in die 2. Säule, die sein steuerbares Einkommen überstieg. Als Resultat deklarierte er ein Minus-Einkommen, das er in der Steuerrechnung abzog und im Folgejahr mit dem Einkommen verrechnete. Die Steuerbehörden und das Bundesgericht verweigerten den Abzug im Folgejahr. Als unselbständig Erwerbender gelte das steuerbare Einkommen nach den Einkünften […]
